Handlungs- und Meldeempfehlung des Rheinischen Fischereiverbands bei Gewässernotfällen
Der Rheinische Fischereiverband von 1880 hat eine Empfehlung für Angler und Fischervereine veröffentlicht, die in Hitzephasen und bei drohendem Fischsterben zu beachten sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Rheinischer Fischereiverband veröffentlichte Handlungs- und Meldeempfehlungen für Gewässernotfälle.
- Empfehlungen gelten insbesondere in Hitzephasen und bei drohendem Fischsterben.
- Angler und Fischervereine sollten sich bei Notfällen an die Verbandsstelle oder den Vorstand wenden.
Der Rheinische Fischereiverband von 1880 hat Handlungs- und Meldeempfehlungen für Gewässernotfällen veröffentlicht. Diese gelten insbesondere in sommerlichen Hitzephasen und bei drohenden Fischsterben.
Der Verband rät Anglern und Fischervereinen, sich bei solchen Notfällen an die Verbandsstelle oder den Vorstand des Rheinischen Fischereiverbands zu wenden.
Die Empfehlungen des Verbands gelten für alle Gewässer, die unter dem Schutz des Rheinischen Fischereiverbands stehen.
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