Fischereiabgabe für Angler in NRW ab dem 1. Juli
Angler aus anderen Bundesländern müssen ab dem 1. Juli eine Fischereiabgabe entrichten, wenn sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten. Die Abgabe kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre entrichtet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Fischereiabgabe ab dem 1. Juli für Angler aus anderen Bundesländern in NRW
- Abgabe wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre
- Online- und Büro-Bezahlung möglich
Ab dem 1. Juli gilt für Angler aus anderen Bundesländern, die in NRW angeln möchten, eine Fischereiabgabe. Die Abgabe kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre entrichtet werden.
Die Fischereiabgabe kann online oder bei der Gemeinde/Fischereibehörde bezahlt werden. Die zuständigen Gemeinden entlang der Mittellandkanalstrecke sind genannt.
Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren sind von der Abgabenpflicht befreit, sofern sie noch keinen eigenen Fischereischein besitzen und unter Aufsicht angeln.
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