Fischereiabgabe in Nordrhein-Westfalen Pflicht für Gastangler
Angler aus anderen Bundesländern müssen ab dem 1. Juli 2026 zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes Nordrhein-Westfalen entrichten, um mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln zu dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gastangler aus anderen Bundesländern müssen ab dem 1. Juli 2026 die Fischereiabgabe des Landes Nordrhein-Westfalen…
- Der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe muss beim Angeln mitgeführt oder vorgehalten werden.
- Die Fischereiabgabe kann online entrichtet werden.
Die Novellierung des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen hat eine wichtige Neuerung für Gastangler aus anderen Bundesländern eingeführt.
Nach § 31 Abs. 8 Landesfischereigesetz NRW müssen Gastangler die Fischereiabgabe des Landes Nordrhein-Westfalen entrichten, um mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln zu dürfen.
Der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe muss beim Angeln mitgeführt oder vorgehalten werden.
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