Warnung vor Brandgefahr in NRW-Uferbereichen
Der Rheinische Fischereiverband warnte vor Brandgefahr in NRW. Grillen und offenes Feuer sind in bestimmten Bereichen verboten.
Das Wichtigste in Kürze
- Grillen und offenes Feuer in bestimmten Bereichen verboten
- Rauchen im Wald verboten vom 1. März bis 31. Oktober
- Rheinischer Fischereiverband Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen, im Landessportbund Nordrhein-Westfalen…
Der Rheinische Fischereiverband warnte vor der Brandgefahr, die durch Grillfunken, heiße Kohle oder andere Zündquellen in trockenen Wiesen und Uferbereichen ausgelöst werden kann. Offenes Feuer im Wald und innerhalb von 100 m zum Wald ist verboten.
Der Verband rät dazu, nie unbeaufsichtigt zu grillen und auf trockenem Untergrund besondere Vorsicht zu walten. Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober verboten.
Der Rheinische Fischereiverband ist Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen, im Landessportbund Nordrhein-Westfalen und im Deutschen Angelfischerverband.
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