Erlaubnis zur Jagd auf Kormorane in Oberösterreich
In Oberösterreich dürfen monatlich 10 Prozent des Gesamtbestandes des Kormorans erlegt werden. Die Regelungen finden sich in der Oö. Artenschutzverordnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Jagd auf Kormorane in Oberösterreich erlaubt vom 16. August bis 31. März (bis 30. April mit Schalldämpfern)
- Die Zahl der erlegten Kormorane darf 10 Prozent des Gesamtbestandes nicht übersteigen
- Die Regelungen für die Jagd auf Kormorane finden sich in § 8 der Oö. Artenschutzverordnung
In Oberösterreich ist die Jagd auf Kormorane vom 16. August bis 31. März (bis 30. April mit Schalldämpfern) erlaubt. Die Zahl der erlegten Tiere darf 10 Prozent des Gesamtbestandes nicht übersteigen.
Die Regelungen für die Jagd auf Kormorane finden sich in § 8 der Oö. Artenschutzverordnung.
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