LFV Bayern klagt gegen naturschutzrechtliche Befreiung für Flößerei in der Isar
Der LFV Bayern hat Klage gegen die Regierung von Oberbayern eingereicht, weil eine naturschutzrechtliche Befreiung für Baggerungen der Flößerei in der Pupplinger Au veranlasst wurde. Denn die Eingriffe in die wertvollste deutsche Flusslandschaft können…
Das Wichtigste in Kürze
- LFV Bayern klagt gegen die Regierung von Oberbayern.
- Die Eingriffe in die wertvollste deutsche Flusslandschaft können vermieden werden.
- Es wurde keine naturschutzrechtliche FFH-Verträglichkeitsprüfung veranlasst.
Der LFV Bayern klagt gegen die Regierung von Oberbayern, weil eine naturschutzrechtliche Befreiung für Baggerungen der Flößerei in der Pupplinger Au veranlasst wurde.
Die Eingriffe in die wertvollste deutsche Flusslandschaft können vermieden werden, indem alle Flößer ihre Fahrten oberhalb der Loisacheinmündung beginnen.
Das Landratsamt Bad Tölz hat bis Redaktionsschluss noch keine naturschutzrechtliche FFH-Verträglichkeitsprüfung veranlasst.
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