Strömer: Merkmale, Lebensraum und Schonzeit

Telestes souffia

Aktualisiert: Lesezeit: 1 Min.

Steckbrief Strömer: Merkmale, Lebensraum, Nahrung, Laichzeit, Verwechslungsgefahr und Schonzeit im Überblick.

Steckbrief

Familie
Karpfenfische (Cyprinidae)
Größe
meist 12–20 cm
Lebensraum
Schnell fließende, kühle Gewässer mit Kiesgrund
Nahrung
Insektenlarven, Algen
Laichzeit
März bis Mai auf Kies

Die Art Strömer (Telestes souffia) gehört zu den Karpfenfischen (Cyprinidae). Typische Größe: meist 12–20 cm. Lebensraum: schnell fließende, kühle Gewässer mit Kiesgrund. Laichzeit: März bis Mai auf Kies.

Merkmale

  • Schlanker Körper
  • Leicht unterständiges Maul
  • Breites dunkles Längsband entlang der Flanke
  • Seitenlinie orange gesäumt, Flossenansätze orange

Lebensraum und Lebensweise

Der Strömer ist ein Schwarmfisch strömender Flussabschnitte und ein Zeiger für saubere, naturnahe Gewässer.

Nahrung: Insektenlarven, Algen. Fortpflanzung: März bis Mai auf Kies.

Verwechslungsgefahr

So unterscheidest du die Art Strömer von ähnlichen Arten:

  • Hasel – hat kein dunkles Längsband.

Schonzeit und Mindestmaß

Schonzeit und Mindestmaß der Art Strömer legt jedes Bundesland selbst fest, Gewässerbewirtschafter können strengere Regeln erlassen. Verbindlich sind die aktuellen Vorschriften deines Bundeslands und die Angaben auf deinem Erlaubnisschein.

Beispiel Bayern: In Bayern ist die Art Strömer ganzjährig geschont (Donau- und Rheingebiet) und darf nicht entnommen werden (AVBayFiG).

Häufige Fragen

Woran erkennt man die Art Strömer?
Schlanker Körper; leicht unterständiges Maul; breites dunkles Längsband entlang der Flanke.
Wie groß wird die Art Strömer?
Die Art Strömer wird meist 12–20 cm groß.
Wann laicht die Art Strömer?
Laichzeit der Art Strömer: März bis Mai auf Kies.
Wovon ernährt sich die Art Strömer?
Nahrung der Art Strömer: Insektenlarven, Algen.
Wo lebt die Art Strömer?
Lebensraum der Art Strömer: schnell fließende, kühle Gewässer mit Kiesgrund.
Gilt für die Art Strömer in Bayern eine Schonzeit?
In Bayern ist die Art Strömer ganzjährig geschont (Donau- und Rheingebiet) und darf nicht entnommen werden (AVBayFiG). In anderen Bundesländern kann für die Art Strömer anderes gelten.

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