Neue Regelungen für Fischereiaufseher, Schonzeiten und Schonmaße in Bayern ab 2023
Die Ausführungsverordnung (AVBayFig) für das Fischereigesetz in Bayern wird geändert. Es gibt neue Schonzeiten und Schonmaße, neue Regeln für den Besatz und Zurücksetzen von Fischen sowie eine neue Rechtsstellung für die Fischereiaufseher.
Das Wichtigste in Kürze
- Neue Schonzeiten und Schonmaße ab 2023
- Neue Regeln für den Besatz und Zurücksetzen von Fischen
- Verstärkte Rechtsstellung des Fischereiaufsehers
Die Änderungen treten ab 2023 in Kraft. Neu ist die Einteilung in Einzugsgebiete. Etwa die Hälfte der bayerischen Arten wird ganzjährig geschont. Ein Teil der Schonzeiten wurde überdies verändert. Der Bachsaibling unterliegt künftig keinen Fangbeschränkungen mehr. Für die Genehmigungspflichtigen Fischarten gibt es neue Regeln für den Besatz und Zurücksetzen von Fischen. Die Rechtsstellung des Fischereiaufsehers wird gestärkt.
Die Fischereiaufseher werden von der Kreisverwaltungsbehörde bestellt und haben einen Ermessensspielraum und mehr eigene Rechtssicherheit. Für alle Aufseher ist eine verpflichtende Nachschulung nötig.
Die Änderungen können auf der Website www.verkuendung-bayern.de eingesehen werden.
Fischereiaufsicht
Kontrollen digital erfassen
Mit dem FishLog-Kontrolleur prüfen Fischereiaufseher Erlaubnisscheine und dokumentieren Kontrollen direkt am Wasser.
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