Runderlass zur Kormoranbejagung verlängert in Niedersachsen
Der Anglerverband Niedersachsen (AVN) hat sich für eine Verlängerung des Runderlasses zur Bejagung von Kormoranen in Niedersachsen eingesetzt. Der Runderlass gilt nun bis zum 31.12.2030.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Runderlass zur Kormoranbejagung in Niedersachsen wurde verlängert.
- Antragsteller können Anträge bei der zuständigen Naturschutzbehörde stellen.
- Die zuständige Behörde muss belegen, dass eine Störung/Verschlechterung der Vogelarten vorliegt, um den Antrag…
Der Runderlass zur Bejagung von Kormoranen in Niedersachsen wurde um fünf Jahre verlängert.
Jagdberechtigte können Anträge bei der zuständigen Naturschutzbehörde stellen, um Kormoranen an bestimmten Gewässern abzuschießen.
Die zuständige Behörde darf den Antrag nur ablehnen, wenn es zu Beeinträchtigungen von Vogelarten kommt.
Für die Äsche gelten bestimmte Gewässer, wie Seeve, Ilmenau, Gerdau, Luhe, Böhme, Örtze, Wietze, Lachte, Emmer, Oker, Ilme, Rhume, Oder, Schwülme.
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