Änderungen im Landesfischereigesetz NRW für junge Angler
Junge Anglerinnen und Angler in Nordrhein-Westfalen profitieren von neuen Regelungen: Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft und Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie in Begleitung eines…
Das Wichtigste in Kürze
- Jugendfischereischein abgeschafft
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln
- Fischereierlaubnisschein für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren möglich
- Fischerprüfung für Kinder auf 12 Jahre herabgesetzt
- Neuer Fischereischein auf Lebenszeit, unter Voraussetzung der Fischereiabgabe
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regelungen für junge Anglerinnen und Angler in Nordrhein-Westfalen: Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft und Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie in Begleitung eines Fischereischeininhabers sind.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren kann ein Fischereierlaubnisschein abgeschlossen werden, falls sie unter die gesetzliche Begleitregelung fallen.
Die Fischerprüfung für Kinder wurde auf 12 Jahre herabgesetzt.
Die neue Fischereischein ist auf Lebenszeit erteilt, unter der Voraussetzung, dass die Fischereiabgabe entrichtet wurde.
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