Neue Regeln für Hechtfang in Küstengewässern in Mecklenburg-Vorpommern
Die Küstenfischereiverordnung in Mecklenburg-Vorpommern wurde novelliert. Für Hechte gilt nun ein Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern. Die Obergrenze von 90 Zentimetern gilt nur für die Handangelfischerei und für lebend in Reusen gefangene Hechte. Die…
Das Wichtigste in Kürze
- Küstenfischereiverordnung novelliert
- Entnahmefenster für Hechte 60 bis 90 Zentimeter
- Obergrenze für Handangelfischerei und Reusen-Hechte 90 Zentimeter

Die Küstenfischereiverordnung in Mecklenburg-Vorpommern wurde novelliert.
Für Hechte gilt künftig ein Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern.
Die Obergrenze von 90 Zentimetern gilt nur für die Handangelfischerei und für lebend in Reusen gefangene Hechte.
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