Neue Fangregeln für Angler in Mecklenburg-Vorpommern
Ab sofort gelten neue Regeln für Angler und Berufsfischer in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns. Die Änderung der Küstenfischereiverordnung soll wichtige Fischbestände langfristig sichern und den Schutz von Meeressäugern verbessern.
Das Wichtigste in Kürze
- Neue Regeln für Angler und Berufsfischer in Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns
- Hechte: Mindestmaß auf 60 Zentimeter, Obergrenze auf 90 Zentimeter
- Freizeitangler: nur noch einen Hecht pro Tag fangen und behalten
- Meerforellen: Mindestmaß auf 48 Zentimeter
- Barsche: erstmals Tagesfanglimit in Freizeitfischerei

Die neue Verordnung hat zum Ziel, wichtige Fischbestände zu sichern und den Schutz von Meeressäugern zu verbessern.
Für Hechte gilt nun ein sogenanntes Entnahmefenster mit einem Mindestmaß von 60 Zentimeter und einer Obergrenze von 90 Zentimetern.
Freizeitangler dürfen zudem nur noch einen Hecht pro Tag fangen und behalten.
Bei Meerforellen steigt das Mindestmaß auf 48 Zentimeter.
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